Ayurveda-Sarana

Sarana = Heimstatt, Zuflucht

 

 

Impressum

 

 

 

Herausgeberin:

Staatlich geprüfte Heilpraktikerin Sophie Christ
Quellengrund 8
95448 Bayreuth

 

 

Steueridentifikation:

41 306 397 859

 

 

Praxisadresse:

Naturheilpraxis Sophie Christ
Quellengrund 8
95448 Bayreuth

(0921) 33923374

 

 

Kontakt:

Mail

 

 

Gewähr:

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Copyright:

2006-2024, Sophie Christ

Die Rechte für die Zusammenstellung und die Inhalte auf dieser Seite liegen bei der Autorin.

Jede Weitergabe und Kopie von Inhalten dieser Seite, zu welchem Zweck und in welcher Form auch immer, ist ohne die ausdrückliche und schriftliche Genehmigung der Autorin nicht gestattet.

Alle Rechte vorbehalten.

 

 

Vertragsverhältnis:

Der Heilpraktiker arbeitet eigenverantwortlich und übt seinen Beruf als sogenannten freien Beruf aus.

Grundlage für eine Behandlung bildet der Dienstvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der Dienstvertrag bedarf keiner besonderen, schriftlichen Form.

Der Dienstvertrag verpflichtet den Heilpraktiker zu einer sorgfältigen und gewissenhaften Behandlung (Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht) und der Durchführung der vereinbarten Dienstleistung (Behandlung/ Therapie).

Der Vertragspartner (Patient) verpflichtet sich dazu, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen.

Aus dem Dienstvertrag ergibt sich keine Pflicht zur Heilung oder vollständigen Wiederherstellung der Gesundheit.

 

 

Vergütung:

Der Heilpraktiker ist in seiner Preisgestaltung nicht gebunden. So kann die Höhe der Vergütung zwischen ihm und dem Patienten frei vereinbart werden.

Als Höhe der üblichen Vergütung wird meist die Gebühren­ordnung für Heilpraktiker (GebüH) zugrunde gelegt.

Die Heilpraktikerverbände haben sich 1985 auf diesen einheitlichen Kostenrahmen als Berechnungshilfe geeinigt. Er ist jedoch rechtlich nicht bindend.

Entsprechend kann es sein, dass ich die Höchstbeträge der Gebührenordnung überschreite bzw. eine Ziffer mit einem höheren Faktor z.B. 1,8 berechne.

 

 

Erstattung:

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Heilpraktiker­leistungen grundsätzlich nicht.

Die privaten Krankenversicherungen oder Zusatz­versicherungen für Heilpraktiker übernehmen meist die Kosten für die Heilpraktiker­behandlung.

Einige Kostenträger erstatten die Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.

Durch die Vielfalt der Tarife und Versicherungen kann ich keine Garantie übernehmen, wie viel tatsächlich erstattet wird. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, welche Leistungen Ihr Kostenträger tatsächlich übernehmen wird.

 

 

Bezahlung:

Sie erhalten von mir eine ausführliche Rechnung zur Einreichung beim Kostenträger.

Das Honorar (Rechnungsbetrag) ist in voller Höhe und zum vereinbarten Zahlungstermin zu entrichten − unabhängig davon, wann und wie viel eventuell durch einen Dritten (Versicherung, Krankenkasse) erstattet wird.

 

 

Hinweis:

Ayurveda-Behandlungen werden ausschließlich im Rahmen der Heilpraktiker-Tätigkeit der staatlich geprüften Heilpraktikerin Sophie Christ nach vorheriger Anamnese, medizinischer Notwendigkeit und im Rahmen einer ganzheitlichen Therapie erbracht und analog GEBÜH abgerechnet.

Es werden keine Behandlungen gegeben, die keine medizinische Notwendigkeit haben, auf Wellness abzielen oder nur dem Zweck der Verbesserung der Befindlichkeit oder aus kosmetischen Gründen erfolgen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich aufgrund von mündlichen oder schriftlichen Anfragen keine Aussage zu Ihrem konkreten Krankheitsbild machen kann!

Bei Interesse an einem Therapieplan oder einer Kur rufen Sie mich bitte gerne an, um die Details zu besprechen und einen Termin zu vereinbaren.

 

 

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